Operation Manual

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Prüfbericht
für KRÄNZLE - Hochdruckreiniger
Regelmäßige Prüfung alle 12 Monate
bei gewerblicher Nutzung!
Geräte-Nr.: Geräte Typ:
Es ist zu überprüfen:
1. Sicherheitseinrichtungen
a) Manometer
b) Sicherheitsventil (Druckregelung)
c) Betriebsdruck
d) Abschaltdruck (max. 10% über
Betriebsdruck)
e) Niederdruck bei geschlossener
Pistole
2. Allgemeinzustand
a) Hochdruckschlauch
b) Spritzpistole
c) Motor
d) Ölstand
Prüfergebnis:
Prüfdatum:
Mängel behoben,
Stempel u. Unterschrift
Auszug aus den Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (ZH 1/406) des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaft.
Prüfung
Die Flüssigkeitsstrahler sind bei Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkun-
dige darauf zu prüfen, ob ein gefahrloser Betrieb weiterhin möglich ist. Die Anleitung der
Hersteller oder Lieferer sind zu beachten. Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur
nächsten Inbetriebnahme hinausgeschoben werden.
Für öl- und gasbefeuerte Geräte können z.B. Prüfungen nach dem Bundes-Immissions-
schutzgesetz erforderlich sein, die der Unternehmer unabhängig von der Sachkundigen-
prüfung zu veranlassen hat.
Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich festzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.
Formlose Aufzeichnungen genügen.
Die Hinweise der Betriebsanleitung sind Bestandteil der Prüfung
I. Kränzle GmbH
Elpke 97 . 33605 Bielefeld
Hiermit erklären wir, B 170 T, B 200 T, B 230 T,
daß die Bauart von B 240 T und B 270 T
folgenden einschlägigen 91/368 EWG Anh. I Nr. 1
Bestimmungen entspricht 79/113 EWG 81/1051 EWG
Angewendete EN 292 T 1 und T 2
harmonisierte Normen EN 60 204 T 1
insbesondere EN 50 082-2
EN 61 000 3-2 3-3 4-12
EN 55 014
EN 55 104
Angewendete nationale DIN VDE 0700 Teil 265/79 3.95
technische Spezifikationen DIN IEC 61 S (Co) 17
insbesondere DIN IEC 801 2-6 601 1-2
DIN IEC 1000 4 2-11
Bielefeld, den 01.10.00
Hochdruckreiniger
High-pressure-cleaners
Nettoyeurs À Haute Pression
(Geschäftsführer)
EG-Konformitätserklärung
im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, Anhang II A
und der EG-Niederspannungsrichtlinie 73/23 EWG
sowie der EG-EMV-Richtlinie 89/336 EWG