Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 25.04.2016 überarbeitet am: 02.09.2014Versionsnummer 2
Handelsname:
Kövulfix (Tube)
(Fortsetzung von Seite 6)
42.2.17
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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EAK-Abfallschlüssel / EWC-Code(s):
Nicht über das Erdreich, Gesser oder die Kanalisation, sondern als Gewerbeabfall entsorgen.
Diese EU Abfallschlüsselnummern sind Empfehlungen für Abfälle, die bei der Anwendung von Kleb-
und Dichtstoffen anfallen. Wenn organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe unter Punkt 3
dieses Sicherheitsdatenblattes aufgeführt sind, ist der daraus entstandene Abfall als gefährlich (*)
einzustufen.
Abfälle, die bei der Anwendung anfallen:
080409* Klebstoff- und Dichtstoffmassenabfälle, die organische semittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
080410 Klebstoff- und Dichtstoffmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 080409 fallen
Abfälle, die beim Reinigen anfallen:
08 04 11* klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
08 04 12 klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, mit Ausnahme derjenigen, die unter 080411
fallen
Verschmutzte Verpackungsabfälle:
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind.
Saubere Verpackungsabfälle:
(Fortsetzung auf Seite 8)
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