Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 07.05.2019 / 0002
Ersetzt Fassung vom / Version: 13.09.2018 / 0001
Tritt in Kraft ab: 07.05.2019
PDF-Druckdatum: 09.05.2019
Unterschiedliche Schleimpulver (z.B. enthalten in 1654177 FUN SCIENCE Schleim-Galaxie, 1643607 Schleim-Labor oder 1618102
Alien Slime Lab) :
Schleimpulver/Glibberpulver in unterschiedlichen Farben: gelb (721541), rot (721977), blau, grün, orange, violett, pink
Nachtleuchtende (Glow-in-the-dark/GID) Schleimpulver/Glibberpulver in unterschiedlichen Farben: Nachtleuchtend gelb (721542),
Nachtleuchtend blau (721543), Nachtleuchtend grün (717691)
Schleimpulverbasis ohne Farbe (721544)
Farbwechsel Schleimpulver Blau (717710)
Phosphoroxide
Giftige Gase
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Kontaminiertes Löschwasser entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden.
Augenkontakt vermeiden.
Längerandauernden Hautkontakt vermeiden.
Kontakt mit Wasser - Rutschgefahr möglich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und gem. Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Staubbildung vermeiden.
Augenkontakt vermeiden.
Langanhaltenden oder intensiven Hautkontakt vermeiden.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Vor Sonneneinstrahlung sowie Wärmeeinwirkung schützen.
An gut belüftetem Ort lagern.
Bei Raumtemperatur lagern.
Trocken lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Chem. Bezeichnung
Siliciumdioxid, amorph
%Bereich:
AGW: 4 mg/m3 E (Kieselsäuren, amorphe) Spb.-Üf.: --- ---
Überwachungsmethoden: ---
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