Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 07.05.2019 / 0002
Ersetzt Fassung vom / Version: 13.09.2018 / 0001
Tritt in Kraft ab: 07.05.2019
PDF-Druckdatum: 09.05.2019
Unterschiedliche Schleimpulver (z.B. enthalten in 1654177 FUN SCIENCE Schleim-Galaxie, 1643607 Schleim-Labor oder 1618102
Alien Slime Lab) :
Schleimpulver/Glibberpulver in unterschiedlichen Farben: gelb (721541), rot (721977), blau, grün, orange, violett, pink
Nachtleuchtende (Glow-in-the-dark/GID) Schleimpulver/Glibberpulver in unterschiedlichen Farben: Nachtleuchtend gelb (721542),
Nachtleuchtend blau (721543), Nachtleuchtend grün (717691)
Schleimpulverbasis ohne Farbe (721544)
Farbwechsel Schleimpulver Blau (717710)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der
Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der
Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoff
n.a.
3.2 Gemisch
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Registrierungsnr. (REACH)
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Index
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EINECS, ELINCS, NLP
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CAS
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% Bereich
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer auf Selbstschutz achten!
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen!
Einatmen
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung
(Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen.
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Mund gründlich mit Wasser spülen.
Viel Wasser zu trinken geben, ggf. Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter
Abschnitt 4.1.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl/Schaum/CO2/Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel
Keine bekannt
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können sich bilden:
Kohlenoxide
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