Safety data sheet
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Druckdatum: 21.01.2015
überarbeitet am: 20.07.2014
Versionsnummer 3
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Lackmus reinst (C.I. 1242)
(Fortsetzung von Seite 1)
40.0
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Identifikationsnummer(n)
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EG-Nummer:
215-739-6
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Mit reichlich Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
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Nach Verschlucken:
Mund ausspülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Wasser, CO2, Schaum, Pulver
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Durch Umgebungsbrand Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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Weitere Angaben
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Staubbildung vermeiden.
Stäube nicht einatmen.
Substanzkontakt vermeiden.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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