Security Datasheet
KONTAKT 701
Sicherheitsdatenblatt
gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
11.05.2023 (Überarbeitungsdatum)
CH - de
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8.1.5. Control banding
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Gute allgemeine Lüftung. Lüftungsgrad muss an die Bedingungen angepasst werden. Gegebenenfalls Prozesskammern, örtliche Abluftsysteme
oder andere bauliche Maßnahmen zur Kontrolle der Konzentrationen in der Luft einsetzen, um diese unterhalb der empfohlenen Belastungsgrenzen
zu halten. Wenn keine Expositionsgrenzen festgesetzt wurden, die Konzentrationen in der Luft auf einem akzeptierbaren Niveau halten.
8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung - Symbol(e):
8.2.2.1. Augen- und Gesichtsschutz
Augenschutz:
Augenschutz gemäß EN 166 tragen. Schutzbrille mit Seitenschutz.
8.2.2.2. Hautschutz
Haut- und Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
Handschutz:
Tragen Sie Handschuhe, die nach der EN 374-Norm getestet wurden. Die Durchbruchzeit der Handschuhe sollte länger als die Gesamtdauer des
Produkteinsatzes sein. Ist der Produkteinsatz länger als die Durchbruchzeit, sollten die Handschuhe nach entsprechender Einsatzzeit getauscht
werden. Es werden Nitrilhandschuhe empfohlen.
8.2.2.3. Atemschutz
Atemschutz:
Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen. Zugelassenes Atemschutzgerät für organische Dämpfe. Filtertyp: AX
8.2.2.4. Thermische Gefahren
Schutz gegen thermische Gefahren:
Bei üblichen Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte Gefährdung zu erwarten. Geeignete Hitzeschutzkleidung tragen, falls nötig.
8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Die Emissionen von der Lüftung oder der Prozessausrüstung sollten überprüft werden, um sicherzustellen,
dass sie die Umweltschutzbestimmungen einhalten.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
:
Flüssig
Farbe
:
Weiß.
Aussehen
:
Flüssigkeit in Spraydose mit CO2 als Treibmittel.
Geruch
:
Lösungsmittel.
Geruchsschwelle
:
Nicht verfügbar
Schmelzpunkt
:
Nicht anwendbar
Gefrierpunkt
:
Nicht verfügbar
Siedepunkt
:
Nicht verfügbar
Entzündbarkeit
:
Extrem entzündbares Aerosol.
Explosive Eigenschaften
:
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Explosionsgrenzen
:
Nicht verfügbar
Untere Explosionsgrenze
:
Nicht verfügbar
Obere Explosionsgrenze
:
Nicht verfügbar