Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
KONTAKT 40
Erstellt/Überarbeitet am:
29.06.17 Version : 4.0
Ref.Nr.:
BDS000687_104_20170629 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS000687_20170606
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Geräte sollten geerdet sein
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Schmierstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz Grenzwerte :
Gefährlicher Stoff
CAS-Nr.
Methode
Arbeitsplatzgrenzwerte der EU:
Kohlendioxid
124-38-9
AGW/MAK
9000 mg/m3
STEL
1800 mg/m3
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Schweiz, Svizzera, Suisse
Kohlendioxid
124-38-9
AGW/MAK
5000 ppm
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische
Schutzmaßnahmen :
Für gute Belüftung sorgen