Certifications 2

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 3 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V, in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 166/2006 Anhang II Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, in der
geänderten Fassung
Kohlendioxid (CAS 124-38-9)
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Artikel 59(10) Kandidatenliste in der derzeit durch die ECHA veröffentlichten
Form
Nicht eingetragen.
Zulassungen
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XIV Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Beschränkungen für die Verwendung
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XVII Stoffe, die für das Inverkehrbringen und die Verwendung der
Zulassungspflicht unterliegen
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol (CAS 67-63-0)
Richtlinie 2004/37/EG: Über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene am
Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Andere EU Vorschriften
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, in der geänderten
Fassung
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol (CAS 67-63-0)
Einstufung und Kennzeichnung des Produkts gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 (CLP) in der
geänderten Fassung. Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen (EG) Verordnung Nr.
1907/2006, in der geänderten Fassung.
Andere Verordnungen
Beim Arbeiten mit Chemikalien sind die nationalen Vorschriften gemäß der Richtlinie 98/24/EWG
in der geänderten Form zu befolgen.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK)
WGK1
AwSV
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Liste der Abkürzungen
ADN: Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstraßen.
ADR: Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße.
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße.
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
ATE: Schätzwert der akuten Toxizität gemäß der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
CAS: Chemical Abstracts Service.
Obergrenze: Oberer Grenzwert für kurzfristige Exposition.
CEN: Europäisches Komitee für Normung.
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 zur
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
GWP: Klimawirksamkeit.
IATA: Internationaler Luftverkehrsverband.
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung
gefährlicher Chemikalien als Massengut.
IMDG: Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen.
MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration - DFG).
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe .
PBT: Persistent, bioakkumulativ und toxisch.
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
(VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe).
SDS GERMANY
Materialbezeichnung: KONTAKT IPA - Kontakt chemie - Europe
BDS000792AE Versionsnummer: 2,0 Überarbeitet am: 17-März-2022 Ausgabedatum: 19-Mai-2021
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