Safety data sheet

Druckdatum 12.12.2013, Überarbeitet am 12.12.2013
Version 03. Ersetzt Version: 02
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
KOMET Feuerzeugbenzin
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 74600_0111
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Benetzte Kleidung wechseln.
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Kein Erbrechen einleiten.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Benommenheit
Schläfrigkeit
Übelkeit, Erbrechen.
Schwindel
Reizende Wirkungen
Kopfschmerz
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Kohlendioxid (CO2).
Löschpulver.
Schaum.
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte
Kohlenwasserstoffe
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Zündquellen fernhalten.
Bei Einwirkung von Dämpfen Atemschutz verwenden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung) verwenden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ABSCHNITT 8+13
http://www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, E-Mail info@chemiebuero.de, v. 131204a
iun00874 DE-AT