Certifications 2
Komet Benzin (125ml)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
09.06.2021 (Überarbeitungsdatum)
DE - de
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Persönliche Schutzausrüstung für Ersthelfer. Verunreinigte Kleidung und Schuhe sofort
ausziehen. Sofort einen Arzt rufen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Frischluft,
Ruhe. Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Sofort mit viel Wasser ausspülen. Bei anhaltender Reizung einen Augenarzt aufsuchen.
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Bei Erbrechen: Prävention gegen Erstickung/Aspirationspneumonie. Kein Erbrechen
auslösen. Sofort einen Arzt rufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen
:
Schwindel. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptome/Wirkungen nach Einatmen
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kopfschmerzen. Erhöhte
Konzentrationen können eine Störung des zentralen Nervensystems, Kopfschmerzen und
Schwäche bis hin zur Bewusstlosigkeit verursachen.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt
:
Kann leichte Reizung verursachen. Hautrötung.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken
:
Lungenödem möglich. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege gesundheitsschädlich sein.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln. (Dekontamination, Vitalfunktion).
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid. Löschmittel auf die
Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasser im Vollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe schwerer als Luft: Alle Öffnungen in
Bodennähe verschließen. Rückzündung über größere Entfernungen möglich.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase. Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschanweisungen
:
Behälter mit Wassersprühstrahl schützen.
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben
:
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss
gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Allgemeine Maßnahmen
:
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Nicht offenem Feuer aussetzen. Rauchverbot.
Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Verschüttetes Produkt stellt eine große Rutschgefahr
dar.
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
:
Verunreinigten Bereich lüften. Kein offenes Feuer, keine Funken und nicht rauchen.
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.










