Safety Data Sheet Article 20160230

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 01.12.2015 überarbeitet am: 01.12.2015Version: 3 (D)
Handelsname:
Uniflott Finish
(Fortsetzung von Seite 4)
42.0
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt kann durch abiotische Prozesse, z.B. Absorption an Belebtschlamm, weitgehend aus
dem Wasser eliminiert werden. Das Produkt darf nicht ohne Vorbehandlung ( biologische
Kläranlage) in Gewässer gelangen.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Sonstige Hinweise:
Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind
Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Keine Daten vorhanden.
Bemerkung:
Lokale Entwässerungsbestimmungen beachten.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Eingetrocknete Produktreste können gemeinsam mit Hausmüll entsorgt werden.
Europäisches Abfallverzeichnis:
17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09
02 und 17 09 03 fallen
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender
Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser.
(Fortsetzung auf Seite 6)