Safety data sheet Article 20529451
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 24.02.2015 überarbeitet am: 24.02.2015Version: 2 (D)
Handelsname:
Flexkleber eXtra
(Fortsetzung von Seite 1)
40.0.10
Gefahrenpiktogramme:
GHS05 GHS07
Signalwort:
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Portlandzement
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen/ internationalen Vorschriften.
Zusätzliche Angaben:
Bei sachgerechter trockener Lagerung für mindestens 18 Monate ab Herstelldatum chromatarm.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Zubereitung reagiert mit Feuchtigkeit alkalisch, worauf bei der Verarbeitung Rücksicht
genommen werden sollte, z.B. durch Vermeiden längeren Hautkontakts, Tragen von
Schutzhandschuhen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
Trockenmörtel aus Zement, Quarzsand, Traß- und Kalksteinmehl als Zuschlagstoffe;
Polyvinylacetat-Copolymerisate und Celluloseether als Stellmittel.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 65997-15-1
EINECS: 266-043-4
Portlandzement
Xi R37/38-41
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H335
≥20%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
Bemerkung:
Die Gefahrenbezeichnung „reizend“ trifft nicht für trockenes Pulver, sondern nur nach Feuchtigkeits-
oder Wasserzutritt zu (alkalische Reaktion).
Chromatarm nach EU-VO 1907/2006 (REACH).
Stoffe mit einem Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz siehe Punkt 8.
(Fortsetzung auf Seite 3)