Safety data sheet Article 13863385
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.11.2015 überarbeitet am: 18.11.2015Version: 5 (D)
Handelsname:
Fliessestrich FE 80 Allegro
(Fortsetzung von Seite 1)
41.0
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen/ internationalen Vorschriften.
Zusätzliche Angaben:
Bei sachgerechter trockener Lagerung für mindestens 6 Monate ab Herstelldatum chromatarm.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält Zement und reagiert dadurch alkalisch, worauf bei der Verarbeitung Rücksicht
genommen werden sollte, z.B. durch Vermeiden längeren Hautkontakts, Tragen von
Schutzhandschuhen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
Calciumsulfat verschiedener Hydratstufen mit mineralischen Füllstoffen und Fließmitteln.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 65997-15-1
EINECS: 266-043-4
Portlandzement
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H335
≤
3%
Weitere Inhaltsstoffe:
CAS: 7778-18-9 Calciumsulfat
EINECS: 231-900-3
Reg.nr.: 01-2119444918-26-XXXX
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
Bemerkung:
Die Gefahrenbezeichnung „reizend“ trifft nicht für trockenes Pulver, sondern nur nach Feuchtigkeits-
oder Wasserzutritt zu (alkalische Reaktion).
Chromatarm nach EU-VO 1907/2006 (REACH).
Stoffe mit einem Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz siehe Punkt 8.
*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P332+313)
(Fortsetzung auf Seite 3)