Safety data sheet Article 13866007

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 09.02.2015 überarbeitet am: 09.02.2015Version: 2 (D)
Handelsname:
Bau- und Fliesenkleber
(Fortsetzung von Seite 5)
40.0.10
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Einwirkung von Feuchtigkeit vermeiden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Säuren
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Primäre Reizwirkung:
an der Haut:
Reizt die Haut und die Schleimhäute.
am Auge:
Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Stäube können Reizung der oberen Atemwege verursachen.
Längeres und wiederholtes Einatmen des Staubes kann die Atemwege schädigen.
Verschlucken grosser Mengen kann Reizungen im Verdauungstrakt verursachen.
Das Produkt kann bei längerem Hautkontakt in Verbindung mit der Hautfeuchtigkeit ernste
Hautschäden hervorrufen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Europäisches Abfallverzeichnis:
17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09
02 und 17 09 03 fallen
(Fortsetzung auf Seite 7)