Safety data sheet Article 13866007

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 09.02.2015 überarbeitet am: 09.02.2015Version: 2 (D)
Handelsname:
Bau- und Fliesenkleber
(Fortsetzung von Seite 1)
40.0.10
Gefahrenpiktogramme:
GHS05 GHS07
Signalwort:
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Portlandzement
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen/ internationalen Vorschriften.
Zusätzliche Angaben:
Bei sachgerechter trockener Lagerung r mindestens 15 Monate ab Herstelldatum chromatarm.
(Klotzbodenbeutel)
Bei sachgerechter trockener Lagerung r mindestens 24 Monate ab Herstelldatum chromatarm.
(PE-Schlauchbeutel)
2.3 Sonstige Gefahren
Die Zubereitung reagiert mit Feuchtigkeit alkalisch, worauf bei der Verarbeitung Rücksicht
genommen werden sollte, z.B. durch Vermeiden längeren Hautkontakts, Tragen von
Schutzhandschuhen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
Trockenmörtel aus Zement; Quarzsand und Kalksteinmehl als Zuschlagstoffe; Polyvinylacetat-
Copolymerisate und Celluloseether als Stellmittel.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 65997-15-1
EINECS: 266-043-4
Portlandzement
Xi R37/38-41
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H335
20%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
Bemerkung:
Die Gefahrenbezeichnung „reizend“ trifft nicht für trockenes Pulver, sondern nur nach Feuchtigkeits-
oder Wasserzutritt zu (alkalische Reaktion).
Chromatarm nach EU-VO 1907/2006 (REACH).
(Fortsetzung auf Seite 3)