Operation Manual
Bedienungsanleitung
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13. WARTUNGSPASS
Um einen störungsfreien Betrieb Ihres Klimagerätes zu gewährleisten, muss das Gerät
mindestens einmal pro Jahr gewartet/gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:
- Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen von einem Facharbeiter der Kälte- und
Klimatechnik durchgeführt werden.
- Reparaturen oder in Eigeninitiative durchgeführte Arbeiten führen zum Verlust der
Gewährleistung.
- Bitte bewahren Sie die Belege über durchgeführte Arbeiten der Fachfirma zum Nachweis der
erfolgten Arbeiten auf. Wartungsarbeiten sind nur mit Stempel und Unterschrift des Fachbetriebes
gültig. Dies ist wichtig zum Erhalt Ihrer Gewährleistung.
Fragen hierzu beantworten wir auch gerne an unserem Servicetelefon unter : 0900 1 850 280
Montag – Freitag von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
(0,49€/Min aus dem Festnetz der deutschen Telekom, Mobilfunknetze können abweichend sein)
Ausgeführte Arbeiten der Kälteanlagen-Fachfirma:
Datum Ausgeführte Arbeit
Firmenstempel Unterschrift