Safety data sheet Article 24723352
Anzündgel
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: RCSO-BO-025
Druckdatum: 07.06.2016 Seite 8 von 12
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies
Ethanol (vgl. Ethylalkohol)64-17-5
Akute Algentoxizität 72 h Lieferantenangabe
ErC50 275 mg/l
Chlorella vulgaris
Akute Crustaceatoxizität 48 h Lieferantenangabe
EC50 5012 mg/l
Ceriodaphnia dubia
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar.
Ethanol ist biologisch abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar.
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log Pow
BezeichnungCAS-Nr.
64-17-5 -0,31Ethanol (vgl. Ethylalkohol)
Keine Daten verfügbar.
Die Aufnahme von Ethanol im Boden ist sehr niedrig, das Ethanol verflüchtigt sich leicht.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt erfüllt nicht die PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.
Keine Daten verfügbar.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Produktreste nicht mit dem Hausmüll entsorgen und nicht in den Ausguss oder das WC leeren .
Inhalt/ Behältnis einer zugelassenen Schadstoffsammelstelle zuführen.
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend AVV branchen- und
prozessspezifisch durchzuführen.
Abfallschlüssel Produkt
130703
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12); Abfälle aus flüssigen
Brennstoffen; andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12); Abfälle aus flüssigen
Brennstoffen; andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
130703
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle );
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
150110
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser (mit Reinigungsmittel)
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 07.06.2016 D - DE