Safety data sheet Article 23504192

Anzünder Paraffinbasis
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: RCSO-BO-017
Druckdatum: 27.05.2016
Seite 3 von 11
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
hinzuziehen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche Reizungen bei Augenkontakt und mögliche Reizungen / allergische Reaktionen bei Hautkontakt.
Verbrennungen bei unsachgemäßer Benutzung.
Das Verschlucken kann schwere Lungenschäden verursachen. Verschlucken führt zu Magenbeschwerden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wasser. Kohlendioxid (CO2). Sand. alkoholbeständiger Schaum. Trockenlöschmittel.
Wasservollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten sich am Boden
aus. Rückzündung auf große Entfernung möglich.
Verbrennungsprodukte bei Sauerstoffzufuhr: Kohlendioxid. Stickoxide (NOx).
Verbrennungsprodukte bei Sauerstoffmangel: Kohlenmonoxid. Ruß. Aldehyd. Ketone. PAKs.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notllen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Explosionsgefahr.
Bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen. Für
ausreichende Lüftung sorgen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Die Anzündhilfe muss vor dem Auflegen des Grillguts vollständig abgebrannt sein.
Vor Sonnenbestrahlung und Wärmequellen schützen. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an
kritischen Punkten sorgen.
Revisions-Nr.: 1,03 - Ersetzt die Version: 1,02
Überarbeitet am: 27.05.2016
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