Safety Data Sheet Article 23499836
Anzünder Paraffinbasis
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: RCSO-BO-017
Druckdatum: 31.07.2015 Seite 4 von 11
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Die Anzündhilfe muss vor dem Auflegen des Grillguts vollständig abgebrannt sein .
Vor Sonnenbestrahlung und Wärmequellen schützen. Für ausreichende Belüftung und punktförmige
Absaugung an kritischen Punkten sorgen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach
Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten
Ort aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
4.1B (Entzündbare feste Gefahrstoffe)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Anzündhilfe für den häuslichen Gebrauch
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
2(I)0,3Formaldehyd50-00-0 0,37
2(II)
Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen
(RCP-Gruppe): C9-C15 Aliphaten
- 600
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem
Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit
nicht essen und trinken. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Bei der Berührung mit der
Haut das Produkt mit Wasser und Seife oder mit geeignetem Reinigungsmittel abwaschen .
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Dicht schließende Schutzbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe
sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk).
Dicke des Handschuhmaterials: 0,45mm
Handschutz
Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 22.07.2015 D - DE