Safety Data Sheet Article 23499836
Anzünder Paraffinbasis
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: RCSO-BO-017
Druckdatum: 31.07.2015 Seite 3 von 11
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Kontaktlinsen entfernen. Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15
Minuten mit fließendem Wasser spülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt
aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Reichlich Wasser in
kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr!
Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche Reizungen bei Augenkontakt und mögliche Reizungen / allergische Reaktionen bei
Hautkontakt. Verbrennungen bei unsachgemäßer Benutzung.
Das Verschlucken kann schwere Lungenschäden verursachen. Verschlucken führt zu
Magenbeschwerden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wasser. Kohlendioxid (CO2). Sand. alkoholbeständiger Schaum. Trockenlöschmittel.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten
sich am Boden aus. Rückzündung auf große Entfernung möglich.
Verbrennungsprodukte bei Sauerstoffzufuhr: Kohlendioxid. Stickoxide (NOx).
Verbrennungsprodukte bei Sauerstoffmangel: Kohlenmonoxid. Ruß. Aldehyd. Ketone. PAKs.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Explosionsgefahr.
Bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 22.07.2015 D - DE