Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EU) Nr. 453/2010
Druckdatum: 06.11.2015 Versionsnummer: 2 Überarbeitet am: 06.11.2015
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die gängigen Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit chemischen Materialien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosols nicht einatmen.
Atemschutz:
Bei Verwendung wie vorgesehen (plötzlicher Einsatz zur Selbstverteidigung) oder Verwendung eines
Produktes, das einer geschlossenen und intakten Verpackung entnommen wurde, ist kein Schutz der
Atemwege notwendig.
In Falle einer Entstehung von Dämpfen oder Aerosolen, geeignete Atemmaske mit Filter verwenden
(EN 14387+A1).
Tragzeitlimitierung der Atemschutzausrüstung beachten.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz: Kombifilter A-P1 (EN 14387+A1), Kennfarben braun
und weiß.
Handschutz:
Bei Verwendung wie vorgesehen (plötzlicher Einsatz zur Selbstverteidigung) oder Verwendung eines
Produktes, das einer geschlossenen und intakten Verpackung entnommen wurde, ist kein Schutz der
Hände notwendig.
Schutzhandschuhe verwenden, wenn das Risiko eines direkten Kontaktes mit den Händen besteht
(EN 374).
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchszeiten, Permeationsraten und
der Degradation.
Handschuhmaterialien:
Nitrilkautschuk-Handschuhe (EN 374).
Neopren-Handschuhe (EN 374).
PVC-Handschuhe (EN 374).
PVC- oder PE-Handschuhe (EN 374).
Naturkautschuk
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: