Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EU) Nr. 453/2010
Druckdatum: 06.11.2015 Versionsnummer: 2 Überarbeitet am: 06.11.2015
Zusätzliche Informationen:
Verpackte Produkte in der Nähe des Feuers mit Wasser kühlen. Wenn möglich, Produkte in
unversehrter Verpackung aus der Gefahrenzone entfernen. Verunreinigtes Löschwasser separat
sammeln und nicht in das Abwassersystem leiten. Löschwasser oder verwendete Löschmittel,
zusammen mit den Überresten des Feuers, den geltenden Vorschriften entsprechend, entsorgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Ausreichende Belüftung sicherstellen.
Einatmung von Dämpfen/Aerosolen vermeiden.
Kontakt mit den Augen, der Haut und der Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Bei Auftreten von Übelkeit, ärztlichen Rat einholen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Weitere Kontaminierung der Umgebung vermeiden. Produkt nicht der Kanalisation, Oberflächen-
oder Grundwasser oder dem Boden zuführen. Bei stärkerer Kontaminierung der Umwelt durch das
Produkt entsprechend der örtlich geltenden Vorschriften handeln und die zuständigen Behörden
verständigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Bei einem Austreten von Aerosol/Gas, eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten sicherstellen.
Aktive Zusammensetzung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder,
Sägemehl) und in geeignete, gekennzeichnete Behälter abfüllen. Vor in der Luft befindlichen Stoffen
schützen; siehe dazu die Expositionsgrenzwerte in Abschnitt 8. Die kontaminierte Stelle und
verwendete Werkzeuge mit einem geeigneten Reinigungsmittel säubern, keine Verdünnungsmittel
verwenden. Kontaminiertes Material als Abfallprodukt nach Abschnitt 13 entsorgen. Für
ausreichende Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.