Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EU) Nr. 453/2010
Druckdatum: 06.11.2015 Versionsnummer: 2 Überarbeitet am: 06.11.2015
Sehr persistent und bioakkumuklierbar:
Das Gemisch enthält keinen Stoff, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsdatenblattes,
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), als sehr persistent und bioakkumulierbar
eingestuft ist.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Das Gemisch ist gemeinsam mit dem Druckbehälter zu entsorgen.
Darf nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Produktreste entsprechend der örtlich geltenden Vorschriften auf geeigneten Deponien entsorgen
(Sondermüllsammelstellen).
Europäisches Abfallverzeichnis:
Die Abfallcodes sind Empfehlungen ausgehend von einer planmäßigen Verwendung des Produktes.
Abhängig von den jeweiligen Verwendungs- und Entsorgungsbedingungen des Nutzers, können unter
gewissen Umständen andere Abfallcodes zugeteilt werden. (2001/118/EG, 2001/119/EG,
2001/573/EG).
Die Verzeichnisnummern mit einem Sternchen (*) kennzeichnen Sondermüll (N), Nummern ohne
Sternchen kennzeichnen andere Abfallstoffe (O).
16 05 04* Gefährliche Stoffe enthaltende Gase im Druckbehälter (einschließlich Halonen)
15 01 11* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest)
enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
15 01 04 Verpackungen aus Metall
Ungereinigte Verpackungen
Empfehlungen:
Verpackung gemäß den Vorschriften für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien entsorgen.
Druckbehälter vollständig entleeren (inklusive des Treibgases).
Leere Druckbehälter auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Die leere Verpackung den Zuständigen übergeben, die eine Lizenz für die Entsorgung besitzen.
Richtlinien: