Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EU) Nr. 453/2010
Druckdatum: 06.11.2015 Versionsnummer: 2 Überarbeitet am: 06.11.2015
Verursacht schwere Augenreizungen.
Erfahrung am Menschen:
Die Dämpfe des Pfeffersprays reizen die Augen, die Haut und die Atemwege. Sie erzeugen Husten
und Niesen und können bei empfindlicheren Personen Atemnot auslösen. Im Falle der Einatmung
kann es zu Hustenanfällen und Atemschwierigkeiten kommen und gegebenenfalls zu
Sekretabsonderung der oberen und unteren Atemwege, was zu Brustschmerzen oder einem
beengten Gefühl in der Brust führen kann. Es kann zu einem Brennen der Zunge und des Gaumens
kommen, ebenso zu einem Brennen der Mundhöhle und des Rachens, was Übelkeit und Erbrechen
zur Folge haben kann. Kontakt des Sprays mit den Augen führt zu Tränenfluss, sowie Reizung und
Rötung der Augen und einem Anschwellen der Augenlieder. Wird das Spray in großen Mengen oder
aus zu geringer Entfernung angewandt, kann die Bindehautentzündung oder Schwellung der
Augenlieder mehrere Stunden (manchmal sogar Tage) andauern. Die Hornhaut kann geschädigt
werden. Temporäre Blindheit, Verwirrtheit, Orientierungslosigkeit oder Kopfschmerzen können die
Folge sein. Längerer Kontakt mit der Haut kann zu Entzündungen der Haut führen. Sonnenlicht
verstärkt die Reizung und weitet sie aus. Die Wirkung des Pfeffersprays kann auch nach dem
Waschen mit Wasser andauern oder wiederkehren.
Zusätzliche toxikologische Angaben: Bei Kontakt mit der Haut sind allergische Reaktionen möglich.
Akute Wirkungen:
Schwere Augenreizung, Eye Irrit. Kategorie 2, laut der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-
Verordnung).
Hautreizungen Skin Irrit. Kategorie 2, laut der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).
Sensibilisierung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkungen): Keine CMR-Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
STOT-einmalige Exposition
STOT SE 3, laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).
Kann Reizungen der Atemwege verursachen.
STOT- wiederholte Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.