Safety data sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
GIVRANT
Erstellt/Überarbeitet am:
19.12.14 Version : 1.0
Ref.Nr.:
BDS000766_4_20141219 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS000766_20130703
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele – Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 – Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 – www.crcind.com
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Gefährlicher
Stoff
Registrierungsnummer
CAS-Nr.
EC-nr
w/w
%
Gefahrenklasse und -
kategorie
Gefahrenhinweise
Anmerkungen
tetrafluoroethane
01-2119459374-33
811-97-
2
212-377-
0
75-
100
Pressgas
H280
B
Dimethylether
01-2119472128-37
115-10-
6
204-065-
8
1-5
Entz. Gas 1, Pressgas
H220,H280
A
Erläuterungen
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren
Hautkontakt :
Falls Kontakt mit der Flüssigkeit erfolgt ist, die gefrorenen Hautstellen mit
Wasser auftauen, Kleidungsstücke sorgfältig entfernen und mit Seife & Wasser
waschen
Ärztlichen Rat einholen
Einatmen :
Den Patienten an die frische Luft bringen
Verschlucken :
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses
Etikett vorzeigen)
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit,
Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken :
Nicht verfügbar.
Hautkontakt :
Die Flüssigkeit kann Erfrierungen hervorrufen.
Augenkontakt :
Die Flüssigkeit kann Erfrierungen hervorrufen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses
Etikett vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wasser, Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren