User manual
SCD-BA-d-1242 23
d) Weitergabe
1.
Der Lizenznehmer darf die Software und die dazu gehörige Dokumentation auf Dauer an Dritte unter
der Voraussetzung weitergeben, dass der erwerbende Dritte die Bestimmungen dieses Vertrages über
die Urheber- und Nutzungsrechte als für sich verbindlich anerkennt. Mit der Weitergabe darf der Li-
zenznehmer die Software nicht mehr nutzen. Zu einer Weitergabe sind entweder dem erwerbenden
Dritten die Softwarekopien zu übergeben oder aber die nicht übergebenen Kopien zu vernichten.
2.
Die Software darf nicht zu Erwerbszwecken vermietet werden. Der Lizenznehmer darf die Software im
Übrigen zeitlich befristet an Dritte überlassen, sofern der Dritte die Bestimmungen dieses Softwareli-
zenzvertrages als für sich verbindlich anerkennt und der Lizenznehmer sämtliche Softwarekopien ein-
schließlich ggf. vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet.
Während der Überlassung der Soft-ware an den Dritten darf der Lizenznehmer die Software nicht nut-
zen.
3.
Der Lizenznehmer darf die Software einem Dritten nicht zur Nutzung überlassen oder an einen Dritten
weitergeben, wenn der Verdacht besteht, dass der Dritte die Bestimmungen dieses Vertrages verlet-
zen wird.
e) Dekompilierung und Programmänderungen
1.
Rückübersetzungen des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) und
sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungs-stufen der Software (Reverse-
Engineering) sind nicht gestattet. Sollten Schnittstelleninformationen für die Herstellung der Interope-
rabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms erforderlich sein, so können diese –
soweit es dem Lizenzgeber technisch möglich ist – gegen Erstattung der hierfür erforderlichen Kosten
beim Lizenzgeber oder einem von ihm zu benennenden Dritten angefordert werden.
2.
Übersetzung, Bearbeitung u. a. Umarbeitungen der Software, Teilung von diesen und die Vervielfälti-
gung der dadurch erzielten Ergebnisse sind nur gestattet, soweit dies für die Nutzung der Software für
den Lizenznehmer erforderlich ist.