User manual
22 SCD-BA-d-1242
§ 2 Nutzungsrechte
Für die Überlassung von Nutzungsrechten der Software gelten folgende Vereinbarungen:
a) Lizenzumfang
1.
Der Lizenznehmer erhält mit der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der Lizenzgebühr (Er-
werbskosten der Lizenz) ein einfaches, grundsätzlich zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an der Software sowie an der zugehörigen Dokumentation für eigene Zwecke.
2.
Erlischt das Nutzungsrecht, hat der Lizenznehmer die Software, die von ihm ggf. erstellten Vervielfälti-
gungen sowie die Dokumentation an den Lizenzgeber herauszugeben. Falls eine körperliche Heraus-
gabe der Software und deren Vervielfältigungen aus technischen Gründen nicht möglich ist, wird der
Lizenznehmer diese löschen und dies dem Lizenzgeber schriftlich bestätigen.
Die Software darf nicht verwendet werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kern-
kraftanlagen, Flugzeugen, Kommunikationssystemen, bei der Flugüberwachung, im Zusammenhang
mit lebenserhaltenden Geräten oder anderen Produktivsystemen.
b) Vervielfältigungen
1.
Der Lizenznehmer darf die Software vervielfältigen, soweit dies für die Benutzung der Software erfor-
derlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen gehören die Installation der Software vom Original-
datenträger auf die Festplatte der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Ar-
beitsspeicher
2.
Der Lizenznehmer kann die Software zum Zwecke der Datensicherung jeweils einmal auf einen dau-
erhaften Datenträger kopieren. Sicherungskopien der Software sind ausdrücklich als solche zu kenn-
zeichnen.
3.
Sonstige Vervielfältigungen (einschließlich der Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker und
das Ausdrucken zum Fotokopieren der Programmbeschreibung) sind nicht gestattet.
c) Mehrfachnutzungen
Es ist nicht gestattet, diese für einen Arbeitsplatz vorgesehene Software innerhalb eines Netzwerks
oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems zu nutzen, sofern damit die zeitgleiche Mehrfach-
nutzung der Software ermöglicht wird.