User manual
MBB-M-BA-d-1314 34
15.5 Eichgültigkeitsdauer (aktueller Stand in D)
Personenwaagen in Krankenhäusern
4 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern
aufgestellt sind
unbefristet
Säuglingswaagen und mechanische Geburtsgewichts-
waagen
4 Jahre
Bettenwaagen
2 Jahre
Rollstuhlwaagen
2 Jahre
Als Krankenhäuser werden auch Rehakliniken und
Gesundheitsämter behandelt (4 Jahre Eichgültigkeit)
Keine Krankenhäuser (Eichgültigkeit nicht befristet) sind
Dialysestationen, Pflegeheime und Arztpraxen.
(Angaben aus : „Die Eichverwaltung informiert, Waagen in der
Heilkunde“)










