User manual
5.9.1 Position der „Siegelmarken”
Die Eichung der Waage ist ohne die „Siegelmarken“ ungültig.
Position der „Siegelmarken“:
Siegelmarken
(
Je nach Modell
)
Eichpflichtige Waagen müssen außer Betrieb gesetzt werden, wenn:
- Das Wägeergebnis der Waage außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt.
Waage deshalb in regelmäßigen Abständen mit bekanntem Prüfgewicht (ca.
1/3 der Nennlast) belasten und mit Anzeigenwert vergleichen.
- Nacheichungstermin überschritten ist.
FOB-BA-d-1118
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