User manual
5.9.1  Position der „Siegelmarken” 
Die Eichung der Waage ist ohne die „Siegelmarken“ ungültig. 
Position der „Siegelmarken“: 
Siegelmarken 
(
Je nach Modell
)
Eichpflichtige Waagen müssen außer Betrieb gesetzt werden, wenn: 
-  Das Wägeergebnis der Waage außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt. 
Waage deshalb in regelmäßigen Abständen mit bekanntem Prüfgewicht (ca. 
1/3 der Nennlast) belasten und mit Anzeigenwert vergleichen. 
-  Nacheichungstermin überschritten ist. 
FOB-BA-d-1118 
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