User manual
FOB-BA-d-1118 
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5.9  Eichung 
Allgemeines: 
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen geeicht sein, wenn sie wie 
folgt verwendet werden (gesetzlich geregelter Bereich): 
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung 
bestimmt wird. 
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im 
medizinischen und pharmazeutischen Labor. 
c)  Zu amtlichen Zwecken 
d)  bei der Herstellung von Fertigpackungen 
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt. 
Eichhinweise 
Für die in den technischen Daten als eichfähig gekennzeichnete Waagen liegt eine 
EU Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie oben beschrieben im eichpflichtigen 
Bereich eingesetzt, so muss diese geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht werden. 
Die Nacheichung einer Waage erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen 
Bestimmungen der Länder. Die Eichgültigkeitsdauer in Deutschland z. B. beträgt für 
Waagen in der Regel 2 Jahre. 
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten! 










