User manual
ALT/PLT-BA-d-0721  25 
Ö Bei aktiviertem „Protokoll“ erhalten Sie nach jeder Justierung einen Ausdruck 
Ihrer Justierdaten (Bsp.): 
8.3.1.1 Eichung 
Allgemeines: 
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie 
wie folgt verwendet werden (gesetzlich geregelter Bereich): 
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung be-
stimmt wird. 
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im 
medizinischen und pharmazeutischen Labor. 
c)  Zu amtlichen Zwecken. 
d)  bei der Herstellung von Fertigpackungen. 
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt. 
Eichhinweise 
Für die in den technischen Daten als eichfähig gekennzeichnete Waage liegt eine EU 
Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie oben beschrieben im eichpflichtigen Be-
reich eingesetzt, so muss diese amtlich geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht 
werden. 
Die Nacheichung einer Waage erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmun-
gen der Länder. Die Eichgültigkeitsdauer in Deutschland z. B. beträgt für Waagen in 
der Regel 2 Jahre. 
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten! 
Nach dem Eichvorgang wird die Waage an der markierten Positionen versiegelt. 
Die Eichung der Waage ist ohne die „Siegelmarke“ ungültig. 
***Protokoll der internen Kalibrierung*** 
Kalibrier. :  intern 
Diff..    :  0.0038 g 
Unterschrift…………………………. 










