User manual
ALJ_N/ALS_N-BA-d-0722
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Position der „Siegelmarke“:
Eichpflichtige Waagen müssen außer Betrieb gesetzt werden, wenn:
- Das Wägeergebnis der Waage außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt.
Waage deshalb in regelmäßigen Abständen mit bekanntem Prüfgewicht (ca.
1/3 der max. Last) belasten und mit Anzeigenwert vergleichen.
- Nacheichungstermin überschritten ist.
Position der Siegelmarken