Safety data sheet

Druckdatum 01.07.2015, Überarbeitet am 01.07.2015
Version 02. Ersetzt Version: 01
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KERAFOL Keramische Folien GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE)
KERATHERM® TYP KP 92 - Silikonhaltig (Thermal Grease KP 92)
92676 Eschenbach
16.3
Sonstige Angaben
Einstufungsverfahren
Aquatic Acute 1: H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. (Berechnungsmethode)
Aquatic Chronic 1: H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
(Berechnungsmethode)
Geänderte Positionen
ABSCHNITT 2 hinzugekommen: P501 Inhalt / Behälter gemäß lokalen / nationalen
Vorschriften der Entsorgung zuführen.
ABSCHNITT 2 hinzugekommen: P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 2 hinzugekommen: Umwelt
ABSCHNITT 2 hinzugekommen: Aquatic Chronic 1
ABSCHNITT 2 hinzugekommen: P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
ABSCHNITT 2 hinzugekommen: H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger
Wirkung.
ABSCHNITT 4 hinzugekommen: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
ABSCHNITT 4 hinzugekommen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
ABSCHNITT 4 hinzugekommen: Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
ABSCHNITT 4 hinzugekommen: Für Frischluft sorgen.
ABSCHNITT 4 hinzugekommen: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen.
ABSCHNITT 7 hinzugekommen: Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
ABSCHNITT 7 hinzugekommen: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
ABSCHNITT 7 hinzugekommen: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen.
ABSCHNITT 7 hinzugekommen: Eindringen in den Boden sicher verhindern.
ABSCHNITT 7 hinzugekommen: Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern.
ABSCHNITT 7 hinzugekommen: Nicht zusammen mit Säuren und Laugen lagern.
ABSCHNITT 7 hinzugekommen: Es sind die beim Umgang mit Chemikalien üblichen
Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
ABSCHNITT 8 hinzugekommen: Nicht erforderlich unter normalen Bedingungen.
ABSCHNITT 8 hinzugekommen: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 8 hinzugekommen: Die persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in
Abhängigkeit von Konzentration und Menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die
Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
ABSCHNITT 8 hinzugekommen: Die geltenden Umweltrichtlinien einhalten, die die Einleitung
in Luft, Wasser und Boden begrenzen.
GV Freisetzungsgruppe:
niedrig
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