Security Datasheet
Druckdatum 10.03.2022, Überarbeitet am 10.03.2022
Version 04. Ersetzt Version: 03
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KERAFOL Keramische Folien GmbH & Co. KG
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE)
KERATHERM® - Wärmeleitpaste KP97
92676 Eschenbach
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Verhalten in Umweltkompartimenten
Keine Informationen verfügbar.
Verhalten in Kläranlagen
Keine Informationen verfügbar.
Biologische Abbaubarkeit
Der organische Anteil des Produktes ist nicht biologisch abbaubar.
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Stoffen
nicht anwendbar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Akkumulation in Organismen ist nicht zu erwarten.
12.4
Mobilität im Boden
Das Produkt ist wasserunlöslich.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Auf Grundlage aller verfügbaren Informationen nicht als PBT bzw. vPvB einzustufen.
12.6
Endokrinschädliche Eigenschaften
Dieser Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile in Mengen von 0,1 % oder mehr, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der
delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
12.7
Andere schädliche Wirkungen
Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren zur Abfallbehandlung
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Für
dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit
dem Entsorger festzulegen.
Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen.
Die EG Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe wird eingehalten.
AVV-Nr. (empfohlen)
070217 Silikonhaltige Abfälle, andere als die in 070216* genannten.
Ungereinigte Verpackungen
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
AVV-Nr. (empfohlen)
150102 Verpackungen aus Kunststoff.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer oder ID-Nummer
Landtransport nach ADR/RID
nicht anwendbar
Binnenschifffahrt (ADN)
nicht anwendbar
Seeschiffstransport nach IMDG
nicht anwendbar
Lufttransport nach IATA
nicht anwendbar
www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, 220310
kaf00024 DE










