Certifications 2

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Druckdatum: 17.01.2018
überarbeitet am: 17.01.2018
Version: 3
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Marder Duftmarken Entferner
(Fortsetzung von Seite 6)
46.0. 17
.
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
CAS: 67-63-0 Isopropylalkohol
Oral LD50 5.045 mg/kg (rat)
Dermal LD50 12.800 mg/kg (rabbit)
Inhalativ LC50/4 h 30 mg/l (rat)
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Primäre Reizwirkung:
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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C MR - W i r k u n ge n ( k re b s e r z e u ge n d e , e r b gu t v e rä n de rn de u n d
fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
CAS: 67-63-0 Isopropylalkohol
EC50 9.640 mg/kg (daphnia) (OECD 202)
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilit im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside
erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte
oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT: Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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