Safety data sheet

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Druckdatum: 07.03.2016
überarbeitet am: 07.03.2016
Version: 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Marder-Abwehr-Spray
(Fortsetzung von Seite 1)
42.0. 9
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 56-81-5
EINECS: 200-289-5
Glycerin
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die
Exposition am Arbeitsplatz gilt
2,5-10%
CAS: 67-63-0
EINECS: 200-661-7
Reg.nr.: 01-2119457558-25-xxxx
Isopropylalkohol
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
2,5%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsscke unverzüglich entfernen.
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Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Nicht anwendbar.
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Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Mnahmen erforderlich.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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