Safety data sheet
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Brandbekämpfung
Weitere Information : Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl
einsetzen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammlen, darf nicht in
die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
Dosen zur Sicherheit im Brandfall separat und abgesichert
lagern.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
:
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
Für angemessene Lüftung sorgen.
Alle Zündquellen entfernen.
Personen in Sicherheit bringen.
Sich vor sich ansammelnden Dämpfen, die explosive
Konzentrationen bilden können, hüten. Dämpfe können sich in
tief liegenden Bereichen ansammeln.
Umweltschutzmaßnahmen :
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation
gelangt.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem
Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen
und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß
lokalen / nationalen gesetzlichen Be
stimmungen geben (siehe
Abschnitt 13).
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter
geben.
Überarbeitet am
15.10.2015
Version Druckdatum
16.10.2015
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4.0
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
L100










