Safety data sheet

ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
ADN
: UN 1993
ADR
: UN 1993
RID
: UN 1993
IMDG
:
IATA
: UN 1993
UN 1993
14.1 UN-Nummer
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt :
Verunreinigte Verpackungen :
Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in
Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.
Keine stehenden oder fließenden Gesser mit Chemikalie
oder Verpackungsmaterial verunreinigen.
Restmengen und nicht wieder verwertbare Lösungen einem
anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen.
Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
Reste entleeren.
Wie ungebrauchte
s Produkt entsorgen.
Leere Behälter nicht wieder verwenden.
Leere Behälter nicht verbrennen oder mit Schneidbrenner
bearbeiten.
:
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Produkt:
Sonstige ökologische
Hinweise
Anmerkungen: Eine Umweltgefährdung kann bei
unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht
ausgeschlossen werden.
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als
persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr
persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt:
Überarbeitet am
15.10.2015
Version Druckdatum
16.10.2015
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4.0
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
L100