Certifications 2
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
:
Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins
Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
:
Keine gefährlichen Verbrennungsprodukte bekannt
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
:
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.
Weitere Information
:
Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl
einsetzen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in
die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
Dosen zur Sicherheit im Brandfall separat und abgesichert
lagern.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
:
Für angemessene Lüftung sorgen.
Alle Zündquellen entfernen.
Personen in Sicherheit bringen.
Sich vor sich ansammelnden Dämpfen, die explosive
Konzentrationen bilden können, hüten. Dämpfe können sich in
tief liegenden Bereichen ansammeln.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
:
Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation
gelangt.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen
SP L200N
Überarbeitet am
01.03.2018
Version
4 5
Druckdatum
07.01.2021
Seite Page 5 of 21
L100
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