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ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Arzt konsultieren.
Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt
vorzeigen.
Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen
:
Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.
Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und
ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
:
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen.
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Kontaktlinsen entfernen.
Unverletztes Auge schützen.
Auge weit geöffnet halten beim Spülen.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser
nachtrinken.
Atemwege freihalten.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund
einflößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
:
Keine bekannt.
Risiken
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
:
Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem
verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Alkoholbeständiger Schaum
Kohlendioxid (CO2)
Trockenlöschmittel
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen
SP L200N
Überarbeitet am
01.03.2018
Version
4 5
Druckdatum
07.01.2021
Seite Page 4 of 21
L100
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