SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 1 of 21 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator Handelsname : Leitsilber Artikel-Nr : L100 1.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 1 01.03.2018 07.01.2021 Page 2 of 21 H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 3 of 21 2.3 Sonstige Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 4 of 21 ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise : Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen. Nach Einatmen : Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version 4.5 Ungeeignete Löschmittel Überarbeitet am Druckdatum Seite 01.03.2018 07.01.2021 Page 5 of 21 : Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der : Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Brandbekämpfung Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen. Gefährliche Verbrennungsprodukte : Keine gefährlichen Verbrennungsprodukte bekannt 5.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version 4.5 Überarbeitet am Druckdatum Seite 01.03.2018 07.01.2021 Page 6 of 21 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13).
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 Sonstige Angaben 01.03.2018 07.01.2021 Page 7 of 21 : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. 7.3 Spezifische Endanwendungen Bestimmte Verwendung(en) : Die technischen Richtlinien zur Verwendung dieses Stoffs/dieses Gemisches beachten. ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Spitzenbegrenzu ng: Überschreitungsf aktor (Kategorie) Weitere Information Ethylacetat Spitzenbegrenzu ng: Überschreitungsf aktor (Kategorie) Weitere Information 01.03.2018 07.01.2021 Page 8 of 21 Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 9 of 21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 11 of 21 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Stabil unter normalen Bedingungen. ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP 4.5 Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 01.03.2018 07.01.2021 Page 12 of 21 Ethanol: Spezies: Kaninchen Methode: OECD Prüfrichtlinie 405 Ergebnis: Mäßige Augenreizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt: Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen. Sensibilisierung durch Einatmen: Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 13 of 21 ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN 12.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 12.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 15 of 21 Octanol/Wasser Ethanol: Bioakkumulation Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser : Anmerkungen: Keine Daten verfügbar : log Pow: -0,349 (24 °C) 12.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 16 of 21 ausgeschlossen werden. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 (ethanol, acetone) 14.3 Transportgefahrenklassen ADN : 3 ADR : 3 RID : 3 IMDG : 3 IATA : 3 14.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 18 of 21 14.5 Umweltgefahren ADN Umweltgefährdend : ja ADR Umweltgefährdend : ja RID Umweltgefährdend : ja IMDG Meeresschadstoff : ja 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar 14.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 19 of 21 Überarbeitet am Druckdatum Seite Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Menge 1 Menge 2 P5c ENTZÜNDBARE 5.000 t 50.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version 4.5 Überarbeitet am Druckdatum Seite 01.03.2018 07.01.2021 Page 20 of 21 Umweltverschmutzung) Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 26,18 %, 376,94 g/l Anmerkungen: VOC(flüchtige organische Verbindung)-Gehalt abzüglich Wasser Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Ergänzungen L100L200N SP Version Überarbeitet am Druckdatum Seite 4.5 01.03.2018 07.01.2021 Page 21 of 21 TCSI (Taiwan) : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen CICR (Turkey) : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht INSQ (Mexico) : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht 15.