Instruction Manual

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unter kalten Bedingungen oder zum Laden von AGM-Batterien:
Drücken Sie die Programmwahltaste
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, um Programm 4 auszuwählen.
HINWEIS:
Dieses Programm startet ggf. mit einer geringen Zeitverzögerung.
Das Symbol
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wird im LC-Display angezeigt. Während des Ladevor-
gangs blinkt die Ladeanzeige
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und zeigt, wie weit der Ladevorgang
fortgeschritten ist (1–4 Balken). Wenn die Batterie voll geladen ist, zeigt
die Zustandsanzeige
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4 Balken. Das Blinken stoppt und das Gerät
schaltet automatisch in die Erhaltungsladung.
Erhaltungsladung
Wie unter „Programme auswählen“ beschrieben, verfügt das Gerät über
eine automatische Erhaltungsladung. Abhängig vom Spannungsabfall der
Batterie – durch Selbstentladung – reagiert das Ladegerät mit unterschied-
lichem Ladestrom. Die Batterie kann über längere Zeit an das Ladegerät
angeschlossen bleiben. Fällt die Batteriespannung zu weit ab, beginnt ein
neuer Ladevorgang.
Geräteschutzfunktion
Sobald eine abweichende Situation wie Kurzschluss, kritischer Span-
nungsabfall während des Ladevorgangs, offener Stromkreis oder
umgekehrter Anschluss der Ausgangsklemmen auftritt, schaltet das
Batterieladegerät
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ab. Die Elektronik stellt das System unmittelbar in die
Grundstellung zurück, um Schäden zu vermeiden. Sollte das Gerät
während des Ladevorgangs zu heiß werden, wird automatisch die
Ausgangsleistung verringert. Dies schützt das Gerät vor Beschädigung.
z Wartung und Pflege
Ziehen Sie das Netzkabel
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immer aus der Steckdose, bevor Sie
Arbeiten am Kfz - Batterieladegerät
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durchführen.
Das Gerät ist wartungsfrei. Schalten Sie das Gerät aus. Reinigen Sie
die Metall- und Kunststoff oberflächen des Gerätes mit einem trocke-
nen Tuch.
Verwenden Sie keinesfalls Lösungsmittel oder andere aggressive Rei-
nigungsmittel.
z Umwelthinweise und Entsorgungsangaben
WERFEN SIE ELEKTROWERKZEUGE NICHT IN DEN
HAUSMÜLL! ROHSTOFFRÜCKGEWINNUNG STATT
MÜLLENTSORGUNG!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU müssen verbrauchte
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden. Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall
geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten
sind verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, vor der Abgabe an
einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die