Operation Manual
DE-8 Original User Guide | Pedelec Impulse Evo RS Speed Version 1
BEDEUTUNG FÜR DEN FAHRER
» Es besteht Helmpicht. Tragen Sie bitte einen geeigneten Helm (z.B.
einen Fahrradhelm)
» Es besteht Führerscheinpicht. Vorgeschrieben ist die
Mofaprüfbescheinigung. Wenn Sie einen deutschen Führerschein
besitzen, ist diese Bescheinigung bereits enthalten. Wenn Sie vor
dem 01.04.1965 geboren sind, dürfen Sie ein S-Pedelec auch ohne
Führerschein fahren.
» Es besteht Versicherungspicht. Das kleine Fahrzeugkennzeichen
können Sie bei allen Versicherungen bekommen.
» Die Benutzung von Radwegen ist nur eingeschränkt möglich. Wenn
Sie Ihr S-Pedelec wie ein Fahrrad, d.h. ohne Unterstützung des
Elektromotors nutzen, dürfen Sie alle Fahrradwege uneingeschränkt
befahren. Bei Benutzung des Motors gilt laut einer Änderung der StVO
folgendes: Sie müssen, wie Mofas auch, mit Ihrem schnellen Pedelec
außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrradwege benutzen. Wenn das
ausnahmsweise nicht erlaubt ist, zeigt dies nach § 2, Abs. 4 StVO das
Zusatzschild "Keine Mofas" am Radweg an. Innerhalb geschlossener
Ortschaften hingegen dürfen Sie Fahrradwege nach § 41, Abs. 2, Nr.
5 nur dann nutzen, wenn sich am Radweg ein zusätzliches Schild
bendet.
» Der Transport von Kindern in Anhängern ist für S-Pedelecs nicht
erlaubt. Normale Fahrradanhänger hingegen können angehängt
werden, solange die verwendete Anhängerkupplung die bei
Kraftfahrzeugen notwendige Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt.
Das S-Pedelec muss, wie alle Fahrräder, die Anforderungen
der jeweiligen nationalen Straßenverkehrsgesetze erfüllen.
III.II Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland
In anderen Ländern können andere Regelungen bestehen.
Informieren Sie sich vor Benutzung Ihres S-Pedelecs im
Ausland über die dort geltende Gesetzgebung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Betriebsanleitung bestanden in
Deutschland unter anderem folgende Bestimmungen:
» Das S-Pedelec ist, rechtlich betrachtet, ein Kleinkraftrad der Klasse
L1e. Es muss, wie andere Krafträder oder -fahrzeuge auch, die
Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
erfüllen.
» Bei Fahrten nur mit Motorunterstützung darf das S-Pedelec nicht über
20 km/h fahren. Sie werden also etwa 15 bis 18 km/h auf der Ebene
erreichen.
» Die Motorunterstützung schaltet sich ab, wenn Sie circa 45 km/h
erreicht haben. Diese Geschwindigkeit, zu der Sie etwa 700 Watt
benötigen, erreichen Sie nicht mit der Unterstützungsleistung des
Elektromotors allein. Geschwindigkeiten von 35-45 km/h erreichen Sie
durch die Kombination von 350 Watt Motorleistung und ihrer eigenen
Körperkraft.