Operation Manual

Aufbauanleitung – Kaminofen Typ »München I, II und IV« Seite 15/22
be d i e n u n g s a n l e i t u n g
6 wi c h t i g e hi n w e i s e
6.1 Brennbare Gegenstände sind in ausreichendem
Abstand zur Feuerstätte zu halten, um an diesen bei
größerer Wärmebelastung keine höheren Tempera-
turen als 85°C entstehen zu lassen. Diese Bedingung
ist in der Regel erfüllt, wenn
hinten und seitlich ein Abstand von 20 cm
vor der Feuerraumtür ein Abstand von 80 cm einge-
halten wird. Der Abstand zur Feuerraumtür kann
auf 40 cm verringert werden, wenn ein beidseitig
belüfteter Strahlungsschutz angebracht ist.
auf dem Ofen keine brennbaren Gegenstände ab-
gelegt werden.
6.2 Die Warmluftöffnungen dürfen auf keinen Fall
abgedecktodergeschlossenwerden.
6.3 Es ist gefährlich das Gerät zu überheizen, d.h.
höhere Abgastemperaturen als 400°C zu erzeugen.
Legen Sie deshalb niemals mehr als die unter Punkt 3.3
genannte Brennstoffmenge auf.
6.4 Beim erstmaligen Befeuern Ihres Raumheizers/
Kaminofens ist eine stärkere Geruchsentwick-
lung nicht auszuschließen. Diese ist auf die
Farbe der Verrohrung und des Raumheizers/
Kaminofens zurückzuführen. Deswegen ist die
FeuerstättewährenddererstenStundenbeige-
öffnetemFensterzubetreiben.
6.5 An der Feuerstätte dürfen keinerlei Veränderungen
vorgenommen werden. Beim Erfordernis des Aus-
tauschs bestimmter Teile, dürfen nur vom Hersteller
zugelassene Ersatzteile verwendet werden.
6.6 Um das sichere Abführen der Abgase zu gewährleis-
ten und einen Schornstein-/Rauchfangbrand auszu-
schließen, ist eine laufende Reinigung des gesamten
Abgasweges dringend geboten.
6.7 Bei Nebel oder Inversionswetterlagen sollte die Feuer-
stätte mit Rücksicht auf Ihre Nachbarn nicht betrieben
werden, da bei diesen Wetterlagen das Abströmen
der Abgase aus dem Schornstein stark behindert ist.
6.8 Dem Umstand, dass die Außenseiten der Feuerstätte,
besonders die Feuerraumtür, naturgemäß warm wer-
den, muss vor allem bei Anwesenheit von Kleinkin-
dern Rechnung getragen werden.
6.9 Bei Auftreten eines unvorhergesehenen Störfalls sind
sofort alle Verbrennungslufthebel zu schließen und
die restliche Brennstoffmenge ausbrennen zu lassen.