Safety Data Sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 07.12.2018 überarbeitet am: 29.08.2017Versionsnummer 3
Handelsname: CarpetPro RM 760 Tablet
(Fortsetzung von Seite 3)
47.0.3
· Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Staubbildung vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
· Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
· Lagerklasse nach TRGS 510:
13
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
· 7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
77-92-9 Citronensäure Anhydrat
MAK (Deutschland) vgl. Abschn. IIb und Xc
144-62-7 Oxalsäure
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 1 E mg/m³
1(I);H, EU, 13
(Fortsetzung auf Seite 5)
DE










