Safety Data Sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 07.12.2018 überarbeitet am: 29.08.2017Versionsnummer 3
Handelsname: CarpetPro RM 760 Tablet
(Fortsetzung von Seite 2)
47.0.3
CAS: 77-92-9
EINECS: 201-069-1
Reg.nr.: 01-2119457026-42-xxxx
Citronensäure Anhydrat
Eye Irrit. 2, H319
>20%
CAS: 144-62-7
EINECS: 205-634-3
Indexnummer: 607-006-00-8
Reg.nr.: 01-2119534576-33-xxxx
Oxalsäure
Eye Dam. 1, H318; Acute Tox. 4, H302; Acute
Tox. 4, H312
1-<3%
CAS: 68439-46-3 C9-11 Alkoholethoxylat
Eye Irrit. 2, H319
1-5%
CAS: 9004-34-6
EINECS: 232-674-9
Cellulose
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die
Exposition am Arbeitsplatz gilt
1-5%
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
nichtionische Tenside, anionische Tenside <5%
· zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
· nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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