Safety Data Sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.08.2017 überarbeitet am: 31.05.2016Versionsnummer 2
Handelsname: Autoshampoo RM 562
(Fortsetzung von Seite 2)
45.1.0
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 68891-38-3
NLP: 500-234-8
Reg.nr.: 01-2119488639-16-XXXX
Natriumlaurylethersulfat
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; Aquatic
Chronic 3, H412
5-<10%
CAS: 68515-73-1
NLP: 500-220-1
Reg.nr.: 01-2119488530-36
Alkylpolyglycosid
Eye Dam. 1, H318
1-5%
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
anionische Tenside, nichtionische Tenside ≥5 - <15%
Konservierungsmittel (METHYLISOTHIAZOLINONE, BENZISOTHIAZOLINONE) <5%
· zusätzl. Hinweise:
Spezifische Konzentrationsgrenzen für Alkylpolyglycosid (CAS 68515-73-1) aufgrund eines
Gutachtens vorhanden (siehe Abschnitt 11).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
· nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
DE
(Fortsetzung auf Seite 4)