Safety Data Sheet Article 11212505

Seite: 7/9
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 15.08.2015 überarbeitet am: 27.10.2014Versionsnummer 1
Handelsname: CarpetPro RM 760 Powder Classic
(Fortsetzung von Seite 6)
41.1.8
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
15763-76-5 Natrium-p-cumolsulfonat
EC50/48 h > 100 mg/l (Daphnia magna)
EC50/96 h > 100 mg/l (Algae)
LC50 > 5 mg/l (Ratte) (232 min)
LC50/96 h > 100 mg/l (Oncorhynchus mykiss)
69011-36-5 Isotridecanolethoxylat + 8 EO
EC50/48 h 1 - 10 mg/l (Aquatic invertebrates)
EC50/72 h 1 - 10 mg/l (Aquatic plants)
LC50/96 h 1 - 10 mg/l (Leuciscus idus)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
69011-36-5 Isotridecanolethoxylat + 8 EO
Bismuth-act. sup.
90 % (-) (mod. OECD 301 E)
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside
erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte
oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Das Produkt ist frei von organischen Komplexbildern.
Wassergefährdungsklasse 1(Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gesser oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
Nicht anwendbar.
· vPvB:
Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden.
· Europäischer Abfallkatalog
06 03 14 feste Salze und sungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13
fallen
(Fortsetzung auf Seite 8)
DE