Safety Data Sheet Article 24947259

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 20.11.2017 überarbeitet am: 28.02.2017Versionsnummer 1
Handelsname: Bodenpflege Holzböden versiegelt RM 534
(Fortsetzung von Seite 5)
45.1.0
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Isotridecanolethoxylat + 8 EO
LC50/96 h 1-10 mg/l (Leuciscus idus)
EC50/48 h 1-10 mg/l (Aquatic invertebrates)
EC50/72 h 1-10 mg/l (Aquatic plants)
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Isotridecanolethoxylat + 8 EO
Bismuth-act. sup.
90 % (mod. OECD 301 E)
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1(Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen sind gemäß
örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
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Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
DE
(Fortsetzung auf Seite 7)